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Aufsichtsbehörden und Berufsregelungen Hier finden Sie die für Rechtsanwalt Sauerborn zuständigen Aufsichtsbehörden und Berufsregelungen Rechtsanwalt Sauerborn ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Straße 30 50668 Köln Telefon 0221/97 30 10-0 Telefax 0221/97 30 10-50 (od. -55) E-Mail: kontakt@rak-koeln. de Rechtsanwälte unterliegen berufsrechtlichen Regelungen in den jeweils geltenden Fassungen: Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft. Sie finden zusätzliche Informationen, z. B. über die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung / bzw. das seit 01. 07. 2004 geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) etc. auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer www. brak. de. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn vom deutschen Staat (Bundesrepublik Deutschland) verliehen. Sie können meine fortbestehende Zulassung unter www. rechtsanwaltsregister. org prüfen. Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen Die Wahrnehmung widerstreitender... --- --- ## Beiträge > Erfahren Sie, wie schwerbehinderte Menschen sich vor einer Kündigung schützen und welche gesetzlichen Regelungen Sie beachten müssen - Published: 2025-04-06 - Modified: 2025-04-07 - URL: https://schwerbehindertenanwalt.com/arbeitsleben-schwerbehinderung/schwerbehindert-so-schuetzen-sie-sich-vor-einer-kuendigung/ - Kategorien: Schwerbehinderung im Arbeitsleben - Schlagwörter: Arbeitsrecht, Fristen, GdB, Gleichstellung, Integrationsamt, Kündigung, Kündigungsschutz, Schwerbehindert, Schwerbehindertenvertretung, SGB IX Die arbeitsrechtliche Stellung schwerbehinderter Menschen ist in Deutschland durch besondere gesetzliche Regelungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesichert. Dennoch stehen viele Betroffene vor der Frage, welche Rechte ihnen im Kündigungsfall zustehen und wie sie sich wirksam verteidigen können. Im Folgenden erfahren Sie, welche Schutzmechanismen bestehen und wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten. (mehr ... ) --- ---