Gleichstellung – Schutz trotz GdB unter 50

Sie haben einen GdB von 30 oder 40 – aber keine Schwerbehinderteneigenschaft? Eine Gleichstellung kann Ihnen dennoch besonderen Kündigungsschutz und wichtige Rechte sichern.

Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Chancen realistisch einzuschätzen und die Gleichstellung durchzusetzen – rechtlich fundiert und mit persönlicher Begleitung.

  • ✅ Erweiterter Kündigungsschutz trotz GdB unter 50
  • ✅ Antragstellung bei der Agentur für Arbeit – klar und strukturiert
  • ✅ Begleitung bei Ablehnung, Widerspruch oder Klage