🧭 Was bedeutet eigentlich „Erstberatung“?
Die Erstberatung ist Ihr Einstieg in die rechtliche Klärung Ihrer Angelegenheit. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Ihrer individuellen Situation – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.
✔ Was eine Erstberatung umfasst:
- Sie schildern mir Ihren Fall – so wie er sich aus Ihrer Sicht darstellt
- Ich stelle gezielte Rückfragen, um das Wesentliche herauszuarbeiten
- Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung
- Wir besprechen mögliche Vorgehensweisen, Chancen und Risiken
- Ich informiere Sie transparent über mögliche Kosten weiterer Schritte
❌ Was (noch) nicht zur Erstberatung gehört:
- Ausführliche juristische Gutachten oder Recherchen
- Schriftliche Zusammenfassungen der Beratung
- Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten oder Dritten
- Umfassende Prüfung komplexer Akten oder Sachverhalte
- Vertretung nach außen (z. B. Widerspruch, Klage, Antragstellung)
🤝 Und wenn Sie mich danach beauftragen möchten?
Dann fließt die Gebühr für die Erstberatung selbstverständlich voll in die weiteren Kosten ein – sie wird also nicht doppelt berechnet.
Im nächsten Schritt übernehme ich für Sie unter anderem:
- Die umfassende Prüfung Ihrer Unterlagen
- Schriftverkehr mit Ämtern oder Gegnern
- Die Einlegung von Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage etc.)
- Akteneinsicht und Vertretung im gesamten Verfahren
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