Berufungsverfahren Landessozialgericht

Berufung beim Landessozialgericht – wenn das Sozialgericht nicht überzeugt hat

Wenn auch das Sozialgericht Ihren Fall ablehnt, fühlen sich viele Betroffene ohnmächtig. Aber: Das Verfahren ist hier noch nicht zu Ende. Die Berufung zum Landessozialgericht kann Ihre letzte Chance sein – und genau dort unterstütze ich Sie mit Struktur und Weitblick.

Ich bin Rechtsanwalt im Schwerbehindertenrecht und vertrete Sie auf diesem wichtigen Weg – fundiert, menschlich und mit Erfahrung.

  • ✅ Langjährige Prozesserfahrung vor Landessozialgerichten
  • ✅ Detaillierte Prüfung des Urteils auf rechtliche und medizinische Fehler
  • ✅ Klarer Fahrplan für das Berufungsverfahren