Was bedeutet Gleichstellung?
Wenn Ihr GdB zwischen 30 und 50 liegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden – zum Beispiel, wenn Ihr Arbeitsplatz durch die Behinderung gefährdet ist oder Sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen Schwierigkeiten haben, einen neuen Job zu finden.
Welche Vorteile bringt die Gleichstellung?
Die wichtigsten Vorteile sind der besondere Kündigungsschutz (§§ 168 ff. SGB IX) und Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit. Wichtig zu wissen: Die Gleichstellung bedeutet nicht, dass Sie automatisch alle Rechte schwerbehinderter Menschen erhalten – manche Vorteile, etwa der Zusatzurlaub oder die unentgeltliche Beförderung, gelten nur bei einem GdB von 50 oder höher.
So unterstütze ich Sie bei der Gleichstellung
- ✅ Analyse Ihrer Situation und Erfolgsaussichten
- ✅ Unterstützung bei der Antragstellung
- ✅ Klärung medizinischer Unterlagen und beruflicher Risiken
- ✅ Vertretung bei Widerspruch und Klage
- ✅ Beratung zu Ihren Rechten im Arbeitsverhältnis
Eine Gleichstellung kann der entscheidende Schritt sein, um Ihre berufliche Situation zu sichern. Ich helfe Ihnen dabei – engagiert, erfahren und persönlich.