Schwerbehindert? So schützen Sie sich vor einer Kündigung.

Die arbeitsrechtliche Stellung schwerbehinderter Menschen ist in Deutschland durch besondere gesetzliche Regelungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesichert. Dennoch stehen viele Betroffene vor der Frage, welche Rechte ihnen im Kündigungsfall zustehen und wie sie sich wirksam verteidigen können. Im Folgenden erfahren Sie, welche Schutzmechanismen bestehen und wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten.

1. Gesetzliche Grundlagen und besonderer Kündigungsschutz ⚖️

• Der wichtigste gesetzliche Schutz für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer findet sich in den §§ 168 ff. SGB IX. Darin wird festgelegt, dass eine ordentliche Kündigung nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Integrationsamts wirksam ausgesprochen werden kann.
• Ziel dieser Regelungen ist es, Nachteile auszugleichen, die schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt haben. Insbesondere soll vermieden werden, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation benachteiligt werden.

2. Voraussetzungen für den Sonderkündigungsschutz ✅

• Offizieller Schwerbehindertenausweis: Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ist erforderlich, um als schwerbehindert zu gelten. Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, können sich unter bestimmten Voraussetzungen gleichstellen lassen.
• Bekanntgabe beim Arbeitgeber: Damit der Sonderkündigungsschutz greift, muss der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung wissen. Es empfiehlt sich daher, den Arbeitgeber frühzeitig darüber zu informieren.

3. Ablauf eines Kündigungsverfahrens 🏛️

• Antrag beim Integrationsamt: Möchte der Arbeitgeber kündigen, muss er zunächst die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.
• Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats: In Unternehmen mit vorhandener Schwerbehindertenvertretung sowie einem Betriebs- oder Personalrat müssen diese in das Verfahren eingebunden werden, um Alternativen zur Kündigung zu prüfen.

4. Praktische Handlungsempfehlungen 📌

• Frühzeitige Kommunikation: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwerbehinderung und ihre Auswirkungen. Verschweigen Sie den Status nicht, da sonst der Sonderkündigungsschutz möglicherweise nicht greift.
• Fachliche Beratung: Holen Sie im Zweifelsfall den Rat einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bzw. Medizinrecht ein, die oder der auf Schwerbehindertenrecht spezialisiert ist.
• Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung: Nehmen Sie möglichst früh Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung auf. Diese hilft Ihnen bei innerbetrieblichen Angelegenheiten und unterstützt Sie in Konfliktsituationen.

5. Wichtig: Fristen und Vorgehensweise ⏰

• Schnelles Handeln bei Kündigung: Nach Zugang der Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumen Sie diese Frist, kann die Kündigung rechtswirksam werden, selbst wenn die Zustimmung des Integrationsamts nicht vorliegt.
• Prüfen des Zustimmungsverfahrens: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Arbeitgeber beim Integrationsamt rechtzeitig einen Antrag gestellt und dessen Zustimmung erhalten hat. Liegt keine Zustimmung vor, ist die Kündigung in den allermeisten Fällen unwirksam.

6. Fazit 📢

• Für Schwerbehinderte und Gleichgestellte besteht ein besonderer Kündigungsschutz nach dem SGB IX, der sie vor Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis schützen kann.
• Um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können, ist es essenziell, dass der Arbeitgeber über die Schwerbehinderung informiert ist. Bei Unklarheiten oder im Fall einer (drohenden) Kündigung empfiehlt es sich, unverzüglich juristischen Rat einzuholen und die einschlägigen Fristen zu beachten.

Sollten Sie Fragen zu Ihren Schutzrechten haben oder eine individuelle Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie von Beginn an die richtigen Schritte einleiten.