🏖️ Zusatzurlaub für Schwerbehinderte – Ihre Rechte verständlich erklärt
Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben in Deutschland einen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Dieser Zusatzurlaub soll dem erhöhten Erholungsbedarf Rechnung tragen, den viele schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen haben.
In diesem Artikel erfahren Sie:
• ✅ Wie viele Tage Zusatzurlaub Ihnen zustehen
• ✅ Wer Anspruch hat – und wer nicht
• ✅ Wie Sie den Zusatzurlaub beantragen
• ✅ Was bei Teilzeit, Wechsel der Stelle oder Krankheit gilt
📌 Was ist Zusatzurlaub?
Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist ein gesetzlicher Anspruch aus § 208 SGB IX. Er beträgt fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr, bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche.
👉 Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es sechs Tage.
Beispiel:
Arbeiten Sie an 5 Tagen pro Woche, stehen Ihnen 5 Tage Zusatzurlaub zu. Bei 3 Arbeitstagen in Teilzeit reduziert sich der Anspruch anteilig.
👥 Wer hat Anspruch auf Zusatzurlaub?
Sie haben Anspruch auf Zusatzurlaub, wenn:
• Sie einen GdB von mindestens 50 haben, und
• Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch Teilzeit, Minijob, öffentlicher Dienst etc.)
👎 Keinen Anspruch haben:
• Gleichgestellte Arbeitnehmer (GdB unter 50 mit Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit)
• Selbstständige
⚠️ Achtung: Der Anspruch entsteht erst ab dem Tag, an dem Sie den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid erhalten haben – nicht rückwirkend!
🗓️ Wann kann der Zusatzurlaub genommen werden?
Der Zusatzurlaub wird wie der gesetzliche Urlaub behandelt. Das bedeutet:
• Er muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden
• Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur möglich, wenn dringende Gründe (z. B. Krankheit) vorliegen
• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung möglich (Urlaubsabgeltung)
📋 Wie beantragt man den Zusatzurlaub?
➡️ Einfach schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber zusammen mit dem Antrag auf regulären Urlaub.
Beispiel-Formulierung:
„Ich beantrage für den Zeitraum vom [Datum] bis [Datum] [x] Tage Urlaub, davon [x] Tage Zusatzurlaub gemäß § 208 SGB IX.“
🔒 Der Arbeitgeber darf die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheids verlangen.
🕒 Teilzeit, Schichtarbeit, Mini-Job – was gilt?
Der Zusatzurlaub wird anteilig berechnet, wenn Sie nicht an 5 Tagen pro Woche arbeiten.
📌 Beispiele:
• 3-Tage-Woche: 5 Tage × 3/5 = 3 Tage Zusatzurlaub
• 6-Tage-Woche: 5 Tage × 6/5 = 6 Tage Zusatzurlaub
Bei Schichtarbeit oder abweichenden Arbeitszeitmodellen hilft oft die Berechnung über den Jahresarbeitszeitwert oder der Beratung durch den Anwalt.
❓Was passiert bei Krankheit oder Kündigung?
• Langzeiterkrankung: Der Zusatzurlaub verfällt nach 15 Monaten (wie der gesetzliche Urlaub), wenn Sie ihn nicht nehmen konnten.
• Kündigung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht genommener Zusatzurlaub ausgezahlt(Urlaubsabgeltung).
💡 Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Urlaub und Zusatzurlaub?
➡️ Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Der Zusatzurlaub kommt zusätzlich dazu – also 25 Tage insgesamt (ggf. mehr durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung).
Muss ich den Zusatzurlaub extra beantragen?
➡️ Ja. Sie müssen ihn im Urlaubsantrag ausdrücklich geltend machen.
Was passiert, wenn ich keinen Ausweis vorlege?
➡️ Dann kann der Arbeitgeber den Zusatzurlaub verweigern. Der Nachweis ist Voraussetzung.
Was ist bei Gleichgestellten?
➡️ Leider: Kein Anspruch auf Zusatzurlaub. Der Schutz gilt nur im Kündigungsrecht, nicht beim Urlaub.
📞 Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe?
💬 Ich helfe Ihnen gerne persönlich weiter!
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🔹 Dauer: ca. 1 Stunde
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🔚 Fazit: Nutzen Sie, was Ihnen zusteht
Der Zusatzurlaub ist kein „Bonus“, sondern ein gesetzliches Recht. Viele Arbeitnehmer:innen mit Schwerbehinderung kennen dieses Recht nicht oder scheuen sich, es durchzusetzen.
👉 Tun Sie das nicht. Gönnen Sie sich, was Ihnen gesetzlich zusteht – für mehr Erholung, mehr Lebensqualität und mehr Fairness im Job.